Allgemeine Nutzungsbedingungen für „Searchmetrics Essentials“
Stand vom 03.05.2012
Geltungsbereich
Für die Nutzung der Software „Searchmetrics Essentials“ durch den Endkunden von Searchmetrics gelten die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Endkunden erkennt Searchmetrics nicht an, es sei denn, Searchmetrics hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Searchmetrics.
Die Angebote von Searchmetrics richten sich ausschließlich an Firmen oder professionelle Nutzer als Endkunden, nicht an private Nutzer.
Mündliche Nebenabreden müssen durch einen dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Searchmetrics.
Soweit das dem Endkunden unterbreitete Angebot von Searchmetrics schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der entgeltliche oder unentgeltliche Zugang zu dem durch Searchmetrics bereitgestellten und in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter http://www.searchmetrics.com näher beschriebenen Software-Service.
(2) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Bezeichnung der Produktvariante und der dazugehörigen aktuellen Produktbeschreibung unter http://www.searchmetrics.com.
(3) Der Vertragspartner beabsichtigt, den Software-Service zum Zweck der analytischen Auswertung von vom Vertragspartner und/oder Dritten betriebenen Web-Sites zu verwenden.
§ 2 Rechtseinräumung
(1) Searchmetrics ist Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit dem Software-Service und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Searchmetrics zu.
(2) Der Vertragspartner hat im Rahmen dieses Nutzungsvertrags das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Searchmetrics zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Plattform dürfen nicht verändert werden.
(3) Der Vertragspartner darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden
- zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeglicher Form und/oder
- für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten
(4) Mit der Übermittlung der zur Analyse durch den Software-Service eingestellten und erforderlichen Inhalte räumt der Vertragspartner Searchmetrics das Recht ein, diese Inhalte für die Dauer dieses Nutzungsvertrags auf die für die Bereithaltung in der Datenbank und den Abruf durch den Vertragspartner erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und bereitzuhalten.
(5) Searchmetrics ist widerruflich berechtigt, den Endkunden im Rahmen seines Internet-Auftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Kontrollrechte von Searchmetrics
(1) Searchmetrics verpflichtet sich, dem Vertragspartner die zur Nutzung des Software-Service erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder per elektronischer Datenübermittlung (Werkstück) innerhalb von 5 Werktagen nach Zustandekommen einer verbindlichen Bestellung zu liefern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Searchmetrics im Falle eines begründeten Missbrauch-Verdachts auf Anforderung sämtliche vorhandenen Nutzungsdaten seiner Web-Site zur Verfügung zu stellen, die mit der Nutzung des Software-Service in Zusammenhang stehen.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Software-Service unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf Funktionsfähigkeit zu untersuchen und etwaige auftretende Mängel unverzüglich Searchmetrics mitzuteilen.
(2) Soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, haftet Searchmetrics nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Searchmetrics nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Searchmetrics beruhen. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichbarkeit der Internet-Seiten des Vertragspartners.
(4) Da Searchmetrics die Häufung von Systemanfragen und kurzfristige Änderungen der Suchmaschinen nicht beeinflussen kann, haftet Searchmetrics insbesondere auch nicht für die temporäre Nicht-Erreichbarkeit oder verlängerte Antwortzeiten des Software-Services, sowie durch den Software-Service nicht korrekt oder unvollständig angezeigte Suchmaschinendaten.
(5) Sofern Searchmetrics fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Searchmetrics haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
(6) Soweit die vertragliche Haftung von Searchmetrics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Bereitstellung der Zugangsdaten zur Plattform.
(8) Schadensersatzansprüche verjähren - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Nutzungsvertrag gilt in Form eines Abonnements
(1) auf unbestimmte Zeit, mindestens für den ersten Abrechnungszeitraum nach Vertragsabschluss. In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum 30 Tage. Im Rahmen von Angeboten ist ein längerer Abrechnungszeitraum möglich. Den Abrechnungszeitraum wählt der Kunde während des Bestellprozesses. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum und kann jeweils mit einer Frist von einem Tag zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen gemäß § 6 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Nachfolgende Regelungen gelten deshalb ausschließlich, soweit das Angebot keine näheren Regelungen enthält.
(2) Sofern der Kunde einen Searchmetrics Essentials Service oder Zusatzoptionen dazu bestellt und die Zugangsdaten erhalten hat, so ist die entsprechende Nutzungsgebühr fällig. Eine rückwirkende Kündigung oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
(3) Die Preise verstehen sich, soweit in den jeweils gültigen Angeboten nichts anderes bestimmt ist, ohne Umsatzsteuer.
(4) Sofern der Kunde den Nutzungsvertrag durch das Hinzubuchen von weiteren Modulen oder Zusatzoptionen erweitert, wird zum Zeitpunkt der Vertragsänderung eine auf die Restlaufzeit des aktuellen Abrechnungszeitraums angerechnete Nutzungsgebühr fällig. Zum Beginn des darauf folgenden Abrechnungszeitraums wird dann die Nutzungsgebühr für diesen Abrechnungszeitraum der Zusatzoption fällig. Diese Regelung gilt nicht beim Kauf der Zusatzoption Credits. Bei der Bestellung von Credits wird die volle Nutzungsgebühr zum Zeitpunkt der Vertragsänderung fällig.
(5) Alle Preise sind im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums ohne Abzüge zahlbar.
(6) Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist Searchmetrics berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software und der Datenbank, zu sperren. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. Nach erfolgloser Fristsetzung ist Searchmetrics berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt davon unberührt.
§ 7 Herausgabe- und Löschungspflichten
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertragsgegenständlichen Zugangsdaten zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen sind an Searchmetrics herauszugeben.
§8 Änderung der AGB
(1) Searchmetrics gibt Änderungen der AGB in Textform bekannt. Hat der Kunde mit Searchmetrics im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. E-Mail), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen der AGB in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken.
(2) Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht widerspricht. Auf diese Folge wird Searchmetrics den Kunden bei der Bekanntgabe der AGB-Änderungen gesondert hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen.
(3) Die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Hauptleistungspflichten sind die Leistungspflichten, zu deren Erbringung sich Searchmetrics im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags verpflichtet hat und für die Searchmetrics das vereinbarte Entgelt erhält.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(2) Erfüllungsort ist Berlin. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Berlin.
